Wer verantwortlich ist
Herausgeber des KI-Lernkompasses ist die Ascora GmbH, Birkenallee 43, 27777 Ganderkesee. Die redaktionellen Inhalte werden für den KI-Lernkompass erstellt und gepflegt. Rechtliche Angaben findest du im Impressum, Rückfragen über die Kontaktseite.
Wie die Inhalte entstehen
Der KI-Lernkompass ordnet KI-Kompetenz in drei Ebenen: Situation, Fähigkeit, Praxis. Ausgangspunkt ist eine konkrete Aufgabe aus Studium oder Beruf. Daraus wird eine Fähigkeit priorisiert; anschließend entsteht ein kleiner, erklärbarer Nachweis eigener Praxis.
Die Übersetzungen von Stellenanzeigen sind Orientierungen, keine verbindlichen Definitionen. Begriffe können je nach Rolle und Arbeitgeber Unterschiedliches bedeuten. Deshalb führt jeder Weg zurück zur eigenen Aufgabe, zur Qualitätsprüfung und zur begründeten Entscheidung.
Welche Quellen die Einordnung nutzt
- EU-Recht: Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 beschreibt den Aufbau ausreichender KI-Kompetenz.
- Bildungsperspektive: Das UNESCO AI Competency Framework for Students beschreibt Kompetenzfelder für Lernende.
- Stand-Prinzip: Verlinkte Quellen tragen ein Prüfdatum; Änderungen an Quellen oder Regeln können eine Aktualisierung auslösen.
Wo die Grenzen liegen
- Keine Job-Garantie: Eine Praxisvorlage garantiert weder Einladung noch Einstellung.
- Keine Zertifizierung: Der KI-Skill-Radar ist ein Arbeitsblatt, kein offizieller Kompetenznachweis.
- Keine Tool-Garantie: Werkzeuge ändern sich; die Fähigkeit zur Prüfung und Einordnung bleibt der Kern.
- Keine Rechts- oder Studienberatung: Für verbindliche Vorgaben gelten die Regeln deiner Hochschule, deines Arbeitgebers oder zuständiger Stellen.
Korrekturen und Rückfragen
Wenn eine Einordnung unklar, eine Quelle veraltet oder ein Beispiel missverständlich ist, nutze die Kontaktseite. Hinweise werden geprüft und bei Bedarf redaktionell eingearbeitet.